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Als Mieter haben Sie in der Regel die Möglichkeit, den Bodenbelag in Ihrer Mietwohnung zu ändern, solange Sie dies mit dem Vermieter absprechen und er damit einverstanden ist. Es empfiehlt sich, vor dem Austausch des Bodenbelags eine schriftliche Zustimmung des Vermieters einzuholen, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.