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Als Mieter haben Sie in der Regel die Möglichkeit, den Bodenbelag in Ihrer Mietwohnung zu ändern, solange Sie dies mit dem Vermieter absprechen und er damit einverstanden ist. Es empfiehlt sich, vor dem Austausch des Bodenbelags eine schriftliche Zustimmung des Vermieters einzuholen, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.
In vielen Haushalten ist das Wohnzimmer eines der am häufigsten genutzten Zimmer des ganzen Hauses oder der Wohnung. Von gemeinsamen Festen über Fernseh- und Spielabende bis hin zum klassischen Abendbrot in der Familie – das Wohnzimmer ist ein wichtiger Dreh- und Angelpunkt vieler Familien.