Musterversand
über 20 Jahre Erfahrung
Hotline: 0351 - 8212470
Als Mieter haben Sie in der Regel die Möglichkeit, den Bodenbelag in Ihrer Mietwohnung zu ändern, solange Sie dies mit dem Vermieter absprechen und er damit einverstanden ist. Es empfiehlt sich, vor dem Austausch des Bodenbelags eine schriftliche Zustimmung des Vermieters einzuholen, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Die immer gleichen Fliesen in der Küche - das ist doch langweilig! Bodenbeläge und Wandgestaltung in der Küche können kreativ und modern sein, darum heißt es: Fliese adé!